Die Stiftung
Die Georges-Anawati-Stiftung wurde am 28. November 2000 durch Dietger Freiherr von Fürstenberg errichtet und am 21. Dezember 2000 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt.
SATZUNG
Präambel
Unsere Zeit ist geprägt durch stetig voranschreitende Globalisierung. In diesem Prozess ist es eine der zentralen Herausforderungen, das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Glaubens- und Wertvorstellungen positiv zu gestalten.
Deutschland ist Einwanderungsland geworden. Seit den 60er Jahren wurden viele Menschen aus Ländern islamischer Tradition als Arbeitskräfte angeworben. Insgesamt leben heute mehr als 7 Mio. zugewanderte ausländische Mitbürger in Deutschland. Davon verstehen sich ca. 3 Mio. Menschen als Muslime; diese sind teils deutsche Staatsbürger, größtenteils jedoch nur mit Arbeits- und Wohnrecht ausgestattet.
Die Religion ist für viele dieser Menschen, die in einer häufig als fremd empfundenen Umwelt leben, ein wichtiger Bestandteil ihres Selbstverständnisses. Nach den beiden christlichen Konfessionen ist der Islam die größte religiöse Gemeinschaft in Deutschland geworden.
Die Manifestationen des Islam in der Öffentlichkeit (Moscheen, Gebetsruf, Kopftuch, muslimische Friedhöfe) werden von vielen Menschen allerdings als fremdartig und bedrohlich empfunden.
Daher ist es notwendig, dem Entstehen von Feindbildern aus Unkenntnis und Angst vor dem jeweils Fremden entgegen zu wirken. Dem dient die Begegnung, das Kennenlernen und schließlich das Verstehen von Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und religiösen Hintergrund.
In einer immer säkularer werdenden und häufig orientierungslosen Gesellschaft können Christen wie Muslime religiöse Orientierung und Wertevermittlung einbringen. In respektvollem Miteinander und in gegenseitiger Achtung, wie es die deutsche Verfassung und Rechtsordnung auch nahelegen, können sie so einen Beitrag zu einem friedlichen Nebeneinander und produktiven Miteinander leisten.
Zur Förderung solcher Begegnung errichte ich die Stiftung und nenne sie nach dem ägyptischen Dominikanerpater Georges Anawati Georges-Anawati-Stiftung.
Anawati hat in ständigem Dialog mit Muslimen durch sein Leben und seine Arbeit gezeigt, wie unterschiedliche Kulturen und Religionen in gegenseitigem Respekt miteinander leben können.
§ 1 - Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1) Die Stiftung führt den Namen Georges-Anawati-Stiftung.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Körtlinghausen 4, 59602 Rüthen.
§ 2 - Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient Zwecken der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung. Die Stiftung soll zur Entwicklung und Stärkung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Völkern und Religionen und damit zur Friedenssicherung und Entspannung beitragen. Insbesondere will sie das friedliche Neben- und Miteinander von Menschen christlicher und muslimischer Tradition in gegenseitiger Achtung fördern und die Einsicht in die Vorteile friedlichen Zusammenlebens vertiefen.
(2) Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke hauptsächlich durch die Förderung von Projekten gemeinnütziger und kirchlicher Träger, durch die Vergabe von Stipendien für Studienaufenthalte im jeweils anderen Kulturkreis, sowie durch eigene Projekte, z.B. Vortragsveranstaltungen, Seminare, Kolloquien und dergleichen.
(3) Die Stiftung kann ihren Zweck außerdem durch die Förderung der Erstellung, Übersetzung und Veröffentlichung wissenschaftlicher und anderer schriftlicher Arbeiten im Sinne des Abs. 1 erfüllen.
§ 3 - Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristischen oder natürlichen Personen durch Ausgaben, Zuwendungen oder sonstige Leistungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
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